Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf von Waren über we-sell-stock.com
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren (insbesondere Schuhen als Überbestände, Restposten, Auslauf-, Muster- oder Lagerware) zwischen der Fitters Footwear GmbH, Am Schmalbach 4a, 35745 Herborn (nachfolgend „Verkäufer", „wir") und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer").
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bzw. Bestellung bestätigt der Käufer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt; ein Widerrufsrecht besteht nicht.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssten.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote, Gebote
(1) Die Darstellung der Posten auf der Website, in E-Mails, PDF-Angeboten oder sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Sämtliche Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und gelten vorbehaltlich des zwischenzeitlichen Verkaufs (Zwischenverkauf vorbehalten).
(2) Gibt der Käufer eine Reservierung, ein Gebot oder eine Bestellung ab, so gibt er damit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab, an das er angemessen, mindestens jedoch fünf (5) Werktage, gebunden ist. Im Rahmen der Gebots-/Verhandlungsfunktion stellt jedes Gebot bzw. Gegenangebot des Käufers ein solches verbindliches Angebot dar.
(3) Der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme (Auftrags-/Reservierungsbestätigung in Textform, Annahme eines Gebots oder durch Ausführung der Lieferung) zustande. Bis dahin sind wir frei in der Entscheidung, ob und an wen wir verkaufen.
(4) Angaben zu Menge, Größenlauf, Sortierung, Farben und Beschaffenheit sind branchenübliche Circa-Angaben. Abbildungen sind beispielhaft und können vom konkreten Posten abweichen.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Verzollung sowie etwaige sonstige Abgaben trägt der Käufer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Selbstabholung trägt der Käufer die Abholkosten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. die Bereitstellung zur Abholung gegen Vorkasse. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt bzw. übergeben.
(2) Abweichende Zahlungsbedingungen (z. B. Rechnung mit Zahlungsziel oder Teilzahlung) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden ausschließlich nach individueller Absprache, insbesondere für Bestandskunden, gewährt.
(3) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 5 Lieferung, Abholung, Gefahrübergang
(1) Lieferung erfolgt nach Vereinbarung per Versand oder Selbstabholung. Liefer- und Bereitstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf bereits mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).
(3) Holt der Käufer die Ware trotz Bereitstellung und Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, geht die Gefahr mit Beginn des Annahmeverzugs über; wir sind berechtigt, angemessene Lager-/Standkosten zu berechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einem solchen Weiterverkauf in Höhe unserer offenen Forderung sicherungshalber ab; wir nehmen die Abtretung an.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach Mahnung zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
§ 7 Beschaffenheit der Ware – Restposten und B-Ware
(1) Verkauft werden überwiegend Überbestände, Restposten, Auslauf-, Muster- und Lagerware sowie ggf. Ware zweiter Wahl oder gebrauchte Ware. Die Ware wird, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, „wie besichtigt" bzw. in der angebotenen Sortierung verkauft.
(2) Mengen-, Größen-, Farb- und Sortierungsangaben sind handelsübliche Näherungswerte; geringfügige Abweichungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Beanstandung. Originalverpackungen, Etiketten oder Kartons können fehlen oder beschädigt sein.
(3) Wird Ware ausdrücklich als „B-Ware", „2. Wahl", „retour", „gebraucht" oder mit vergleichbarer Kennzeichnung angeboten, so weist sie die dafür typischen Gebrauchs- oder Lagerspuren bzw. Mängel auf; diese stellen keinen Sachmangel dar.
§ 8 Untersuchungspflicht, Mängelrügen, Gewährleistung
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel sowie Mengen-/Falschlieferungen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen, in Textform zu rügen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Es gilt § 377 HGB.
(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Minderung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Bei dem Verkauf gebrauchter Ware sowie ausdrücklich als B-Ware/2. Wahl gekennzeichneter Ware ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang verkürzt.
(4) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach der Produkt-/Postenbeschreibung. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nicht. Öffentliche Äußerungen oder Werbung Dritter (z. B. Markenhersteller) stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Schutzrechte, Weiterverkauf
(1) Der Käufer ist für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften beim Weiterverkauf (insbesondere Kennzeichnungs-, Produktsicherheits-, Marken- und Vertriebsvorschriften) eigenverantwortlich. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem von ihm zu vertretenden, nicht ordnungsgemäßen Weiterverkauf resultieren.
(2) Ein etwaiger selektiver Vertrieb oder Vertriebsbeschränkungen der Markenhersteller liegen außerhalb unseres Einflussbereichs; deren Prüfung obliegt dem Käufer.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Energie-/Rohstoffmangel, Transportstörungen, Lieferausfälle unserer Vorlieferanten) entbinden uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als acht Wochen an, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – unser Geschäftssitz in Herborn. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fitters Footwear GmbH · Am Schmalbach 4a · 35745 Herborn · Geschäftsführer: Michael Müller · Amtsgericht Wetzlar HRB 6838 · USt-IdNr. DE300373592